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Was ist...?

Was ist IP (Intellectual Property, geistiges Eigentum)?

Intellectual Property (IP) oder geistiges Eigentum umfasst die Rechte an Schöpfungen, die aus menschlicher Kreativität, Wissen und Fertigkeit hervorgehen. Die Inhalte des geistigen Eigentums sind eine Ressource, die ein Unternehmen für seine Zwecke nutzt. Wie bei anderen Ressourcen ist es wichtig, selbst erstelltes oder erworbenes geistiges Eigentum zu schützen, den eigenen Zugriff darauf langfristig zu gewährleisten und sicher­zustellen, dass die durch geistiges Eigentum geschaffene Wert­schöpfung dem eigenen Unternehmen zugutekommt.

Um was geht es beim geistigen Eigentum?

Im Kern geht es um die Fragen, wer durch die eigene Kreativität, das zugehörige Wissen oder den Einsatz besonderer Fertigkeiten allein oder zusammen mit anderen eine geistige Schöpfung geschaffen, erfunden oder kreiert hat und wem die Rechte daran zustehen. Aus dieser Inhaberschafts-zuordnung leitet sich ab, wer diese Rechte in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen nutzen darf. Auch wenn es einige Ausnahmen gibt, lautet die Grundregel hier: Ohne Zustimmung des Inhabers ist die Benutzung fremden geistigen Eigentums verboten.

Welche Erscheinungsformen gibt es?

Zu den wichtigsten Formen des geistigen Eigentums gehören:
Patente schützen technische Erfindungen. Ein Patent gewährt dem Inhaber das Recht, anderen die Benutzung der patentierten Erfindung zu verbieten, das Patent ganz oder teilweise zu übertragen oder zu lizenzieren. Das Monopol auf die Erfindung ist bis zu 20 Jahre geschützt – danach wird die Erfindung für alle frei nutzbar.
Gebrauchsmuster schützen – ähnlich wie Patente – technische Erfindungen. Die Schutz- und Nutzungsmöglichkeiten entsprechend im Wesentlichen denen von Patenten, wobei die Schutz­dauer von Gebrauchs­mustern auf 10 Jahre begrenzt ist.
Ferner ist der Schutz durch ein Gebrauchsmuster üblicherweise innerhalb weniger Wochen erlangbar, wohingegen das Patentanmelde-verfahren sich bis zur Schutz­gewährung mehrere Jahre hinzieht. Gebrauchsmuster sind gute Schutzvehikel für den Startsprint eines Produkts, wohingegen Patente den sich anschließenden Marathon absichern.
Marken schützen die Zeichen, mit denen Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens gekennzeichnet werden. Der Schutz verhindert, dass andere Unternehmen gleiche oder verwechselbar ähnliche Marken nutzen können. Marken können verschiedene Formen annehmen, wie z.B. Wörter, Namen, Logos, Slogans, Bilder, Farben, Klänge oder Formen. Der gewährte Schutz ist zeitlich nicht begrenzt: Soweit in regelmäßigen Abständen die amtlichen Gebühren für die Aufrechterhaltung gezahlt werden und sichergestellt ist, dass die Marke durch ihren Inhaber genutzt wird, steht einer jahrhundertelangen Schutzwirkung (fast) nichts entgegen.
Namen und Unternehmens-kennzeichen schützen die Identität von Personen oder Organisationen. Während Namensrechte von Personen quasi „ab der Geburt“ verfügbar sind, ist die Namensfindung und -sicherung für ein Unternehmen üblicherweise im Zuge einer Gründung oder Umfirmierung ein abzubildender Prozess.
Urheberrechte schützen vor allem geistige Schöpfungen in den Bereichen Kunst, Literatur und Wissenschaft. Urheberrechtlich geschützte Werke können unterschiedliche Formen annehmen: Schriftwerke, Reden und Computerprogramme werden den Sprachwerken zugeordnet. Der Gruppe der wissenschaftlichen Werke werden beispielsweise Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen zugeordnet. Fotografien und Filme können ebenso mit einem urheberrechtlichen Schutz ausgestattet sein. Der künstlerische Bereich umfasst von Musikstücken über Tanzkunstwerke bis hin zu Werken und Entwürfen der bildenden Künste auch Werke der Baukunst und der angewandten Kunst. Des Weiteren gewährt das Urheberrecht weitere Leistungsschutzrechte für z.B. ausübende Künstler, Tonträgerhersteller, Sendeunternehmen oder Presseverleger oder in Bezug auf Datenbanken oder Computersoftware. Je nach Schutzgegenstand variiert die Schutzdauer dieser Rechte von einigen Jahren bis hin zu 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers.
Designs – auch Geschmacksmuster genannt – schützen die ästhetische Gestaltung eines Erzeugnisses oder eines Teils davon.
Ein Design kann sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergeben. Im Gegensatz zum Patent- oder Gebrauchsmusterschutz werden beim Design gerade nicht technische Funktionen von Erzeugnissen geschützt.
Die Schutzdauer für ein eingetragenes Design oder Geschmacksmuster ist in Deutschland auf maximal 25 Jahre begrenzt.

Warum ist es wichtig, sich um den Schutz von geistigem Eigentum zu kümmern?

Durch den Schutz des geistigen Eigentums können Unternehmen ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung, in Produkte und das dafür betriebene Marketing absichern und ihre Wettbewerbs­fähigkeit stärken. Je erfolg­reicher ein Produkt im Markt wird, je bekannter und renommierter der Ruf des eigenen Unternehmens und seiner Marken wird, desto größer wird der Druck im Markt, der sowohl durch den regulären Wettbewerb wie durch irreguläre Tritt­brett­fahrer ausgeübt wird. Wer Zugriff auf Schutz­rechte hat, kann diese gegen Wettbewerber oder Plagiatoren durchsetzen. Die Folgen eines nicht rechtzeitigen Kümmerns können daraus bestehen, dass andere mit den eigenen Errungenschaften das Geld verdienen oder andere Unternehmen entsprechende Schutzrechte für sich beanspruchen und das eigene Unternehmen plötzlich dazu gezwungen ist, seine eigenen Produkte, Namen, Marken oder Innovationen zu ändern oder gar aufzugeben zu müssen.

Wie kann IP (Intellectual Property, geistiges Eigentum) geschützt werden?

Einige Schutzrechte, insbesondere im urheberrechtlichen Bereich, entstehen durch die faktische Fertigstellung des jeweils geschützten Werks. Dieser Schutz entsteht allerdings bei dem schöpfenden Menschen (oder einer Gruppe von Menschen). Will ein Unternehmen an diesen Rechten teilhaben, so ist die Überleitung des Schutzes oder die Nutzungseinräumung an einzelnen Rechten zu klären. Andere Schutzrechte, vor allem Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs, werden nach einem entsprechenden Antrag durch ein Amt, z.B. das Deutsche Patent- und Markenamt, verliehen. Die Verleihung dieser Schutzrechte erfolgt üblicherweise an denjenigen, der den Antrag zuerst stellt. Ohne Antrag entsteht – von einigen speziellen Ausnahmen abgesehen – kein Schutz. Zu langes Warten kann dazu führen, dass der Schutz zu einem anderen Unternehmen „wandert“. Dies kann die eigene geschäftliche Entfaltung erheblich erschweren, verhindern oder eine begonnene Nutzung sogar stoppen.

Markenschutz

1. Was ist eine Marke und wann liegt eine schutz­fähige Marke vor?

Eine Marke ist schutzfähig, wenn das Zeichen geeignet ist, die Waren und / oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Die Hauptfunktion der Marke ist insbesondere die Herkunftsfunktion, d.h. die Marke muss Aufschluss über die Herkunft der Waren und Dienstleistungen und damit Aufschluss über die Zuordnung zu einem Unternehmen geben. Des Weiteren muss die Marke sinnlich wahrnehmbar sein. Dies kann unter anderem in Form eines grafischen Elements, d.h. als Wort, Buchstabenkombination, Logo, in Form eines Klanges oder eines Geruchs, sowie in weiteren Formen, erfolgen. Entscheidend dabei ist, ob die Marke unterscheidungsfähig ist und ihrer grundlegenden Funktion nachkommt.

2. Welche Voraus­setzungen haben die einzelnen Marken­formen für die Schutz­fähigkeit?

Zur Veranschaulichung erhalten Sie einen beispielhaften Überblick über die Marken­arten und Voraussetzungen der Schutzfähigkeit:
  1. Wortmarken bestehen aus Buchstaben und / oder Zahlen ohne grafische Elemente. Beispiele hierfür sind: „IKEA“ oder „BMWi8“. Auch Werbeslogan oder Personennamen können die erforderliche Kennzeichnungskraft besitzen. Ein sehr bekanntes Beispiel hierfür ist der Werbeslogan von HARIBO: „HARIBO macht Kinder froh“.
  2. Bildmarken bestehen ausschließlich aus zweidimensionalen Gestaltungselementen ohne einen Wortbestandteil oder Ziffern. Bekannte Beispiele hierfür sind u.a. der angebissene Apfel von Apple oder die 4 Ringe der Automarke Audi.
  1. Ferner können auch Wort- / Bildmarken geschützt werden, die zum einen aus einem Wort, als auch einem Logo bestehen. Bekannte Beispiele hierfür sind die Sportmarken Nike oder auch Adidas:
  1. Zudem gibt es viele „neue“ Markenformen, wie z.B. Klangmarken, 3D-Marken, Positionsmarken, Hologrammmarken und viele weitere. Gerne unterstützten wir Sie bei der Wahl der für Sie passenden Markenform.

3. Wann ist eine Marke nicht schutzfähig?

Die Marke ist nicht schutzfähig und damit auch nicht eintragungsfähig, wenn ein sogenanntes absolutes Schutzhindernis vorliegt. Die absoluten Schutzhindernisse werden von Amts wegen bei jeder Anmeldung geprüft und berücksichtig. Beispiele hierfür sind:
  1. Fehlende Unterscheidungskraft

    Ein absolutes Schutzhindernis liegt vor, wenn die Marke rein beschreibend ist und somit keine Unterscheidungskraft besitzt. Dies ist der Fall, wenn nur die Beschaffenheit oder die Bestimmtheit eines Produktes beschrieben wird und dadurch der Verkehr das Zeichen nicht als Hinweis auf die betriebliche Herkunft bestimmter Waren oder Dienstleistungen wahrnimmt. Ein Beispiel hierfür ist beispielsweise der Begriff „FLEXI“ als Bezugnahme auf „flexibel“. Um zu bestimmen, ob ein Zeichen rein beschreibend ist, ist der Gesamteindruck der Marke zu bewerten. Die Schutzfähigkeit eines rein beschreibenden Begriffes kann zum Beispiel durch graphische Elemente oder eine originelle Schreibweise hergestellt werden.

  2. Freihaltebedürfnis

    Das absolute Schutzhindernis des Freihaltebedüfnisses liegt vor, wenn die Verwendung des Zeichens für den allgemeinen Geschäftsverkehr möglich bleiben muss, um Produkte beschreiben und bezeichnen zu können. Das öffentliche Interesse hat in diesem Fall gegenüber dem wirtschaftlichen Interesse eines Einzelnen Vorrang. Unter das Freihaltebedürfnis fallen auch Begriffe, die die Art, die Beschaffenheit (z.B. „weich“), oder auch die Menge (z.B. „klein“ oder „viel“) einer Ware oder einer Dienstleistung bezeichnen.

  3. Weitere absolute Schutzhindernisse

    Von der Eintragung ausgeschlossen sind zudem Zeichen, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen (z.B. „Paki“, da es sich hierbei um eine rassistische Beleidigung in der englischen Sprache handelt), Flaggen oder Hoheitszeichen, amtliche Prüfzeichen oder auch Kennzeichen internationaler Organisationen.

  4. Ausnahme

    Es gibt allerdings auch eine Ausnahme, nach der die Marke im Register trotz des Vorliegens eines absoluten Schutzhindernisses eingetragen wurde. Dies ist der Fall, wenn sich die Marke auf Grund der ständigen Benutzung für die angemeldete Waren und Dienstleistungen in den beteiligten Verkehrskreisen durchgesetzt und einen Bekanntheitsgrad erlangt hat. Ein Beispiel hierfür ist: „Milchschnitte“.

4. Sind auch geschäftliche Zeichen schutz­fähig?

Neben Marken sind auch geschäftliche Zeichen schutzfähig. Unter den Oberbegriff des geschäftlichen Zeichens fallen Unternehmens-kennzeichen und Werktitel. Unternehmens-kennzeichen sind Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens benutzt werden. Bei einem Werktitel handelt es sich dagegen um ein geistig geprägtes Produkt, das von der betrieblichen Herkunft grundsätzlich unabhängig ist, z.B. Film-, Ton- oder Bühnenwerke, aber auch Bezeichnungen für Druckschriften.

5. Weitere schutz­fähig Angaben und Bestand­teile

Des Weiteren sind auch Internet-Domains, Fantasiebegriffe, Abkürzungen oder auch geografischen Angaben und Namen traditioneller Spezialitäten wie z.B. „Nürnberger Lebkuchen“ schutzfähig.

6. Fazit

Um Zurückweisungen auf Grund absoluter Schutzhindernisse durch das Markenamt zu vermeiden, empfehlen wir, die Marke vor ihrer Anmeldung auf ihre Schutz- und Eintragungsfähigkeit zu überprüfen. Durch die Überprüfung der Marke können bereits vor der Anmeldung zeit- und kostenintensive Klarstellungen im Prüfungsverfahren beim Markenamt vermieden werden. Gerne unterstützten wir Sie hierbei.

Designschutz

1. Was ist ein Design?

Ein Design - auch Geschmacksmuster genannt - ist eine kreative Gestaltung eines Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich in dessen Erscheinungsbild ausdrückt. Ein Design kann durch Linien, Konturen, Farben, Formen, Oberflächenstrukturen oder Materialien bestimmt werden. Ein Design kann als eingetragenes Design geschützt werden, wenn es neu und einzigartig ist.

2. Wie und wo kann man ein Design schützen?

Um ein Design zu schützen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Das Design kann als eingetragenes Design beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geschützt werden.
Zudem besteht die Möglichkeit ein EU-Geschmacksmuster für die Geltung in der Europäischen Union anzumelden.
Ein solches Gemeinschafts­geschmacks­muster gilt für alle Länder der Europäischen Union und wird vom EUIPO, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, eingetragen.
Des Weiteren kann ein Design international geschützt werden, indem man es bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) registrieren lässt. In der Anmeldung werden die Staaten angegeben, in denen man Schutz beanspruchen möchte. Allerdings steht dieser Weg nur für eine Eintragung in den Ländern zu Verfügung, die sich diesem internationalen Schutzsystem angeschlossen haben. Will man Schutz in Staaten, die diesem Verbund nicht angeschlossen sind, erhalten, so kann dies nach lokalem Recht vor Ort erfolgen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Designrecht, wie wir es in der EU kennen, in vielen Staaten ganz anders ausgeprägt ist. Ohne Experten ist ein Alleingang in diesem Bereich nicht zu empfehlen.

3. Welche Voraussetzungen sind für die Einreichung einer Design­anmeldung erforderlich?

Um ein Design als eingetragenes Design schützen zu lassen, muss es folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Es muss neu sein, das heißt, es darf vor dem Anmeldetag kein identisches oder ähnliches Design öffentlich zugänglich gemacht worden sein.
  • Es muss eine Eigenart aufweisen, das heißt, es muss sich vom Gesamteindruck her von anderen bekannten Designs unterscheiden.
  • Es muss sich auf ein Erzeugnis beziehen, das heißt, es muss die äußere Form- und Farbgestaltung eines industriell oder handwerklich hergestellten Gegenstandes oder einer Fläche darstellen.

Im Übrigen werden folgende Angaben für die Einreichung der Anmeldung benötigt:

  • Die persönlichen Daten des Anmelders und gegebenenfalls des Vertreters.
  • Die Bezeichnung des Erzeugnisses, zu dem das Design gehört.
  • Die Darstellung des Designs in Form von Fotos oder Zeichnungen.
  • Die Zahlung der Anmeldegebühr.

Nach der Anmeldung prüft das Amt, ob die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn ja, wird das Design in das Register eingetragen und veröffentlicht. Der Schutz beginnt nach dem deutschen Designrecht mit dem Tag der Eintragung. Im EU-Recht gibt es für das eingetragene Gemeinschafts-geschmacksmuster einen rückwirkenden Schutzbeginn: maßgeblich ist danach der Anmeldetag.

4. Worauf muss bei der Einreichung der Anmeldung geachtet werden?

Um ein Design anzumelden, müssen Sie eine klare und vollständige Darstellung des Designs vorlegen. Sie können verschiedene Arten von Bildern verwenden, um Ihr Design zu zeigen, solange sie die gleichen Informationen vermitteln. Je nachdem, was für Ihr Design am besten geeignet ist, können Sie Fotos, Zeichnungen oder computergenerierte Grafiken verwenden.
Es ist ratsam, nur den Gegenstand selbst zu zeigen und alle anderen Elemente oder Angaben zu vermeiden, die die Schutzfähigkeit des Designs beeinträchtigen könnten.
Zum Beispiel sollte man bei Fotos einen schlichten Hintergrund wählen, der die Form und Farbe des Objekts nicht stört. Bei Grafiken sollte man darauf achten, dass keine überflüssigen Elemente die Abbildung verfälschen. Es ist wichtig, dass die Abbildungen einheitlich sind. Man sollte sich also entscheiden, ob man Fotos oder Grafiken verwendet, und diese nicht mischen. Die Wahl hängt davon ab, was man an dem Designobjekt betonen möchte und wie es am besten zur Geltung kommt.

Patentschutz

1. Was ist ein Patent?

Ein Patent ist ein rechtlicher Schutz für eine Erfindung oder eine technische Innovation. Es gewährt dem Inhaber das exklusive Recht, anderen die Nutzung der Erfindung zu verbieten. Patente dienen dazu, Erfinder zu ermutigen, ihre Ideen zu teilen und Innovationen voranzutreiben, indem sie ihnen einen gewissen Schutz und Anreize bieten. Damit aus einer Erfindung ein Patent werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein: die Erfindung muss neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sein. Sie darf zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht veröffentlicht worden sein.

2. Was ist vor einer Patentanmeldung zu tun?

Vor einer Patentanmeldung sollte recherchiert werden, ob die Erfindung die Voraussetzungen für ein Patent erfüllt. Dazu werden Datenbanken nach ähnlichen oder identischen Erfindungen durchsucht. Die Patentrecherche kann entweder vom Anmelder selbst oder durch einen Patentanwalt durchgeführt werden. Eine Patentrecherche kann nach verschiedenen Methoden erfolgen, wie z.B. nach Stichworten, Patentklassen oder Kombinationen davon. Dabei sollte man möglichst viele relevante Begriffe und Synonyme verwenden, um die Suche zu verfeinern. Außerdem sollte man sich eine Strategie zurechtlegen, wie man die Recherche-ergebnisse bewertet und vergleicht.

3. Welche Lebensphasen durchläuft ein Patent?

  1. Anmeldung: Dies ist der erste Schritt, um ein Patent zu erhalten. Dabei wird beim zuständigen Patentamt ein Antrag auf Erteilung eines Patentes gestellt. Der Antrag enthält eine detaillierte Beschreibung der Erfindung, Zeichnungen sowie Ansprüche, die den Schutzumfang definieren. Die eingereichte Anmeldung bekommt einen Anmeldetag zugewiesen, der für die Berechnung der Laufzeit des Patents wichtig ist. Ferner grenzt der Anmeldetag die in der Anmeldung beschriebene Erfindung gegenüber dem ab, was es bereits zuvor gab (Stand der Technik).
  2. Prüfung: Das Patentamt prüft den Antrag formal und inhaltlich. Es wird überprüft, ob es sich um eine patentierbare Erfindung handelt. Es werden auch Recherchen nach ähnlichen Erfindungen durchgeführt.
  3. Internationalisierung: Innerhalb von 12 Monaten ab dem Anmeldetag kann der Anmelder in anderen Staaten Patentanmeldungen einreichen, ohne dass die Erstanmeldung diesen Nachanmeldungen als Stand der Technik entgegengehalten werden kann.
  4. Offenlegung: 18 Monate nach dem Anmeldetag wird die Patentanmeldung veröffentlicht. Dies bedeutet, dass die Erfindung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
  5. Erteilung: Wird die Patentanmeldung durch das Patentamt als patentwürdig eingestuft, erteilt es das Patent und veröffentlicht dieses im Patentblatt. Mit der Erteilung erhält der Patentinhaber ein ausschließliches Recht, anderen die Benutzung der Erfindung zu untersagen.
  6. Laufzeit: Das Patent hat eine begrenzte Laufzeit, die in der Regel 20 Jahre ab dem Anmeldetag beträgt. Während dieser Zeit muss der Patentinhaber jährlich bestimmte Gebühren entrichten, um das Patent aufrechtzuerhalten. Der Patentinhaber muss auch sicherstellen, dass die Erfindung aktiv genutzt wird, da ein Nichtgebrauch zu einem Verlust des Patents führen kann.
  7. Ablauf: Nach Ablauf der Laufzeit wird das Patent ungültig und die Erfindung wird ein Teil des öffentlichen Wissens. Andere können die Erfindung nun frei nutzen, ohne die Zustimmung des ehemaligen Patentinhabers einholen zu müssen.

4. Was ist zu berücksichtigen?

Sie können Ihr Patent auch lizenzieren oder verkaufen, um Einnahmen zu erzielen. Sie sollten den Markt beobachten, um mögliche Verletzungen Ihres Patents durch Dritte zu erkennen und dagegen vorzugehen.

5. Fazit

Ein Patent ist ein wichtiger Faktor zur Förderung von Innovationen und letztlich für das Wachstum Ihres Unternehmens.

Produktabsicherung

Wer ein Produkt auf den Markt bringen will, steht vor großen Herausforderungen. Ein wesentlicher Aspekt ist hierbei, den eigenen Produktabsatz nicht nur beim Markteintritt, sondern auch mittel- und langfristig zu sichern und die eigenen Produkte vor Nachahmungen zu schützen. Hier zeigen wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Ihre Erfolge im Markt absichern können.

1. Was kann patentiert werden?

Ein Patent wird für Erfindungen, die neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sind, erteilt. Patentiert werden können z.B. Produkte oder besondere Produktfeatures, Maschinen, Verfahren oder chemische Zusammensetzungen. Ein Patent gibt dem Inhaber das ausschließliche Recht, sein Produkt zu nutzen, zu verkaufen oder zu lizenzieren. Ein Patent wird beim nationalen Patentamt unter Zahlung von Gebühren angemeldet und hat eine begrenzte Laufzeit von 20 Jahren.
Im Vergleich zu weiteren Schutzrechten bietet das Patent einen starken Schutz vor Nachahmungen. Ein Patent ist jedoch mit vergleichsweise hohen Kosten verbunden und muss in einem sehr frühen Produktentwicklungs-stadium auf den Weg gebracht werden: Sobald die Erfindung veröffentlicht – beispielsweise auf einer Messe – oder ohne Vertraulichkeits-vereinbarung einem Kunden, Lieferanten oder Investor gezeigt wurde, ist der Weg zur Patentierung in der Regel verbaut.

2. Was kann mit Markenanmeldungen erreicht werden?

Eine Marke ist ein Kennzeichen, das ein Produkt oder eine Dienstleistung von denen anderer Unternehmen unterscheidet. Geschützt wird somit nicht das Produkt an sich, sondern die Zuordnung eines Produktes zu Ihrem Unternehmen durch das jeweilige Markenzeichen. Eine Marke kann aus Worten, Bildern, Farben, Formen oder Klängen bestehen. Um ein belastbares Schutzrecht zu erhalten, ist eine Markenanmeldung beim nationalen Markenamt erforderlich.
Zur Aufrechterhaltung des Schutzes muss die Marke regelmäßig (alle 10 Jahre) erneuert werden.

3. Kann das Produktdesign geschützt werden?

Für die Gestaltung des Produkts kann ein Geschmacksmuster, das auch als Designrecht oder kurz Design bezeichnet wird, angemeldet werden. Das Design schützt die ästhetische Gestaltung eines Produkts oder eines Teils davon und kann für Formen, Farben, Muster oder Texturen eines Produkts angemeldet werden.

4. In welchem Umfang schützt mich eine Geheimhaltung?

Die Geheimhaltung bedeutet, dass bestimmte Aspekte eines Produkts (z.B. verwendete Materialien) oder Informationen über dessen Fertigung nicht öffentlich bekannt gemacht werden. Dies kann für Produkte sinnvoll sein, die schwer zu kopieren oder zu analysieren sind, wie beispielsweise Rezepturen, Algorithmen oder Know-how. Geheimhaltung ist vor allem eine praktische Herausforderung: Zur Erreichung einer Geheimhaltung muss eine strenge Kontrolle über den Zugang und die Weitergabe des Produkts bzw. der damit verbundenen Informationen erfolgen. Besonders wichtig ist einerseits die Dokumentation des Geheimnisses, um den Zeitpunkt wie auch den genauen Inhalt eines Geschäftsgeheimnisses im Streitfall belegen zu können. Des Weiteren ist der Zugang zu dem damit verbundenen Wissen zu beschränken. Das gilt sowohl für die technische Sicherheit (von der Firewall bis hin zum gesicherten Dokumententresor) als auch in personeller Hinsicht: Wer erhält den Zugang zu dem geheimen Wissen, unter welchen Voraussetzung darf der Zugang erweitert werden und welche rechtlichen Instrumente (Arbeitsverträge, Geheimhaltungs-vereinbarungen) werden dazu genutzt?.

5. Fazit

Je nach Produkt, Business Case, Wettbewerbssituation und Marktgegebenheiten gilt es herauszufinden, welche Schutzmaßnahmen für Ihr Produkt am besten geeignet sind. Wir unterstützen Sie gern dabei, die Vor- und Nachteile jeder Option abzuwägen, die rechtlichen Anforderungen zu prüfen und in Ihre Unternehmensprozesse mit zu implementieren.