INTELLECTUAL PROPERTY

IP im Rahmen von Gründung und IP für Start-Ups

In der Gründungsphase eines Start-ups stehen viele wichtige Entscheidungen an. Eine davon betrifft den Schutz Ihres geistigen Eigentums (IP, Intellectual Property). Sie fragen sich vielleicht, wann der beste Zeitpunkt ist, Ihre Idee schützen zu lassen. Darauf gibt es keine pauschale Antwort, denn der ideale Zeitpunkt für die Anmeldung von Schutzrechten, wie z.B. Marken, Patenten oder Designs, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören Ihr Budget, Ihre Investitionen, die zeitliche Planung und der Wert Ihrer Geschäftsidee.
Wozu ist das gut?
Nutzen
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Wie machen?
Nutzenversprechen
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  1. Was ist unter einer Marken zu verstehen?
    Eine Marke ist ein Schutzrecht, das es ermöglicht, Kennzeichnungen für Waren und Dienstleistungen zu schützen und die eigene Benutzung des Produkt- / Unternehmensnamens zukünftig abzusichern. Durch die Markeneintragung kann Ihr Originalprodukt von einer Nachahmung oder einer Fälschung unterschieden werden.
  2. Was ist eine Markenanmeldung und welche Vorteile ergeben sich hieraus?
    Eine Markenanmeldung ist die Eintragung der Kennzeichnung für bestimmte Waren und Dienstleistungen in ein beim Markenamt geführtes öffentliches Register.
    Einem Dritten kann auf Grund einer solchen Markeneintragung die Benutzung der identischen oder ähnlichen Kennzeichen für die identischen oder ähnlichen Waren und Dienstleistungen, für die Ihre Marke eingetragen ist, untersagt werden. Dies hat den Vorteil, dass dadurch eine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken verhindert wird. Ob eine Verwechslungsgefahr besteht, hängt von Kriterien wie der Zeichen- und Produktähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ab. Zu beachten ist, dass der Markenschutz nur die exklusiven Nutzungsrechte für den jeweils angemeldeten Raum sichert. Einzelheiten zur territorialen Nutzung der Marke erhalten Sie unter dem Beitrag „Internationalisierung“.
  3. Mit welchen rechtlichen Mitteln können Sie gegen Markenanmeldungen Dritter vorgehen?
    Als Inhaber einer älteren Marke könne Sie auf Grundlage dieser Markeneintragung, unter anderem die Löschung der zeitlich später angemeldeten verwechslungsfähigen Marke eines Dritten verlangen. Hierzu stehen Ihnen verschieden Möglichkeiten zur Auswahl. Sie können innerhalb von drei Monaten nach der Markenanmeldung bzw. Markeneintragung einen Widerspruch gegen die neu angemeldete Marke beim Markenamt einlegen. Dabei ist zu beachten, dass die Widerspruchsfristen je nach Jurisdiktion auch kürzere oder längere Zeiträume vorsehen können. Zudem besteht für Sie die Möglichkeit, nach Ablauf der Wider­spruchsfrist eine Löschungsklage zu erheben.
    Des Weiteren stehen Ihnen als Inhaber der älteren Marke Ansprüche auf Unterlassen, Auskunft und Schadensersatz zu.
    Weiterführende Informationen haben wir im Abschnitt "Was ist nötig?" unter den Reitern "Sicherheit" und "Risiko" für Sie zusammengestellt.
  4. Welche Folgen und Nachteile können sich aus der Verwendung der Marke ohne die Registrierung für Sie ergeben?
    Wird keine Marke angemeldet, besteht ohne Markenschutz die Gefahr, dass ein Wettbewerber eine identische oder eine ähnliche Marke anmeldet und dadurch die eigene Benutzung der Marke beein­trächtigt oder sogar verboten wird. Hat zudem ein Dritter eine Marke bereits angemeldet und eingetragen, ist es sehr kosten- und zeitintensiv, die Marke wieder zurückzuerlangen. Die bloße frühere Benutzung einer Marke vermittelt in der Regel keinen Schutz. Erst die eingetragene Marke gewährleistet die notwendige Sicherheit. Nur in wenigen Ausnahmefällen reicht die Benutzung auf Grund des Bekanntheitsgrads als Markenschutz aus, anhand deren gegen eine Markenanmeldung vorgegangen werden kann.
    Um bereits vorab eine mögliche Markenrechtsverletzung zu vermeiden, empfehlen wir, vor der Anmeldung einer Marke eine Recherche hinsichtlich bereits registrierter Marken durch­führen zu lassen, bei der die relevanten Markenregister nach identischen und ähnlichen Marken durchsucht und das Risiko von Verwechslungsgefahr mit Drittmarken rechtlich bewertet wird. Einzelheiten erhalten Sie unter den Beitrag „Markenrecherche“.
  5. Welche weiteren Vorteile können sich für Sie aus der Markenanmeldung ergeben?
    1. Steigerung des Unternehmenswertes
      Ein weiterer Vorteil einer Markenanmeldung ist die Steigerung des Unternehmenswertes. Unter dem Markenwert versteht man den monetären Wert einer Marke. Dieser Wert entsteht aus der zielgruppenseitigen positiven Wahrnehmung und der Wertschätzung gegenüber der Marke. Dies hat zur Folge, dass dadurch für ein Angebot ein höherer Preis erzielt oder eine gesteigerte Verkaufsmenge realisiert werden kann. Folglich wird durch die Marke ein Mehr-Gewinn erzielt, der nicht erbracht worden wäre, wenn der Markeninhaber nicht im Besitz der Marke gewesen wäre. Demzufolge erbringt die Marke einen erkennbaren finanziellen Erfolgsbreitag für ein Unternehmen.
    2. Internet-Domain
      Im Übrigen ist die Anmeldung einer Marke auch im Zusammenhang mit Internet-Domains sinnvoll. Denn auch hier besteht das Risiko, dass ein Dritter das von Ihnen verwendete oder ein dazu ähnliches Zeichen als Marke schützen lässt. Der Dritte könnte in einem solchen Fall, die Untersagung der Nutzung Ihrer Domain fordern. Für den Fall, dass Sie zum Zeitpunkt der Markenanmeldung des Dritten auf der Webpage Ihrer Internet-Domain noch keine Inhalte veröffentlicht haben, ist anzunehmen, dass der Dritte ältere Rechte besitzt. Waren dagegen zum Zeitpunkt der Markenanmeldung bereits Inhalte veröffentlicht, kann gegebenenfalls ein Kennzeichenrecht als geschäftliche Bezeichnung oder als Titelschutz greifen. Allerdings ist zu beachten, dass diese Mechanismen nur die bestimmte unternehmerische Tätigkeit (innerhalb der konkreten Branche) oder die von Ihnen publizierte titelfähige Werke wie Internet-Magazine schützten.
    3. Verschaffung eines Wettbewerbsvorteils
      Ein weiterer positiver Aspekt einer Markenanmeldung bzw. Markeneintragung ist, dass durch eine Marke eine Individualität ausgedrückt wird, die unerlässlich ist, um auf wirtschaftlicher Ebene erfolgreich zu sein. Dies gilt ins­besondere für Branchen, in der eine hohe Produktdichte mit vielen ähnlichen Waren besteht, wodurch Sie sich als Wettbewerber mittels einer einprägsamen Marke einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können.
  6. Was müssen Sie tun, wenn Sie planen, Ihre Produkte und Dienstleistungen international anzubieten?
    Mit Ihrer ersten Markenanmeldungen haben Sie den ersten Schritt zum Schutz Ihrer Unternehmensmarke getan. Aus markenstrategischer Sicht ist es ratsam, für diejenigen Staaten, die für Sie eine wirtschaftliche Bedeutung haben, frühzeitig Markenanmeldungen zu tätigen.
    In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, um die Internationalisierung von Marken vorzunehmen.Die Internationalisierung von Marken kann auf unterschiedlichen Wegen erreicht werden. Je nachdem, für welche Staaten Sie sich entschieden haben, können Sie die Unionsmarke (EU-Marke), die Internationale Registrierung oder nationale Marken anmelden.

    1. Unionsmarke (EU-Marke)
      Die Unionsmarke (EU-Marke) bietet einen einheitlichen Schutz für 27 Staaten der EU. Die Anmeldung wird über das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) eingereicht. Der Vorteil ist, dass Sie nicht 27 einzelne Marken bei jedem nationalen Markenamt einreichen müssen. Sie erhalten mit der EU-Marke einen einheitlichen Schutz für 27 Staaten zu einem Bruchteil der Kosten, die Sie anderenfalls für 27 nationale Markenanmeldungen einplanen müssten.
      Zu beachten ist, dass sich dieser einheitliche Schutz jedoch auch zu einem Nachteil umwandeln kann: Wird Ihre Marke angegriffen, wird sie aufgrund der einheitlichen Wirkung für alle Staaten der EU vernichtet.
    2. Internationale Registrierung
      Die Internationale Registrierung ist als ein Bündel an nationalen Marken zu verstehen. Es wird keine weltweite Marke erteilt. Im Rahmen der Internationalen Registrierung werden ausgewählte Staaten benannt, für die ein Markenschutz entsteht. Die Staaten, die hier über die Internationale Registrierung benannt werden, müssen Mitglied des Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Marken (MMA), bzw. des Zusatzprotokolls (Protokoll zum Madrider Abkommen, PMMA), sein.
      Die Anmeldung der Internationalen Registrierung wird zentral bei dem Internationalen Büro der WIPO (World Intellectual Property Organisation) eingereicht. Nach Prüfung der formalen Anforderungen für die Internationale Registrierung leitet das Amt die Anmeldeunterlagen an die jeweiligen Markenämter der jeweils benannten Staaten weiter.
      Dieses Instrument erleichtert den Ablauf des Anmeldeverfahrens und die Markenverwaltung. Statt vieler nationaler Markenanmeldungen ist nur eine Markenanmeldung für mehrere Erstreckungen auf verschiedene Staaten notwendig. Die Anmeldegebühren oder Verlängerungsgebühren sind an nur eine zentrale Stelle zu zahlen.
    3. Nationale Marken
      Schließlich besteht die Möglichkeit, weitere nationale Marken bei den jeweiligen nationalen Markenämtern anzumelden. Dies kann für Sie relevant werden, wenn keine Internationale Registrierung möglich ist, da Ihr gewählt Staat nicht Mitglied des MMA oder PMMA ist (s.o.).
    4. Fazit
      Die Entscheidung, ob eine EU-Marke, eine Internationale Registrierung oder nationale Marken angemeldet werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Abwägung stehen hier die ausgewählten Länder, die Anzahl der Länder, die mit der Anmeldung verbundenen Kosten und die verfügbare Zeitschiene.
      Zusammengefasst ist die Wahl der Strategie für die Internationalisierung Ihrer Marken und die Planung der Zeitschiene hierfür ein entscheidender Baustein für Ihre Unternehmensentwicklung. Wir erarbeiten mit Ihnen eine für Sie passende Strategie.
  7. Wie melde ich eine Marke an?
    In den Staaten oder den Gebieten, beispielsweise der EU, in denen Sie einen Markenschutz erhalten möchten, sind bei den zuständigen Markenämtern entsprechende Markenanmeldungen einzureichen. Nach der Durchführung des Anmeldeverfahrens wird die Marke eingetragen. Je nach Staat haben Dritte die Möglichkeit, während des Anmeldeverfahrens oder innerhalb einer bestimmten Frist nach der Markeneintragung Widersprüche gegen Ihre Marke bzw. Markenanmeldung einzureichen.
  8. Welche Vorteile habe ich, wenn Galion IP sich um meine Marken kümmert?
    Mit unserer Erfahrung, unserem Fach­wissen und unserem internationalen Netzwerk können wir Ihr Marken­projekt voranbringen, indem wir möglichst bereits am Anfang die Weichen stellen, dass Ihr Markenzug sicher sein Ziel erreicht. Wir verfügen über eine digitale Infrastruktur, die es uns auch innerhalb kurzer Zeitfenster erlaubt, Themen voranzubringen. Setzen Sie Ihre Zeit für andere Themen ein. Galion IP - wir kümmern uns.
  1. Was versteht man unter einem Design?
    Ein Design ist die visuelle Gestaltung bzw. das Aus­sehen eines Objekts oder eines Produkts. Die Eintragung schützt davor, dass das Aussehen (die Erscheinungsform) eines Produkts oder eines Teils davon kopiert oder nachgeahmt werden kann. Das betrifft alles, was das Aussehen beeinflusst, wie Linien, Konturen, Farben, Form, Oberflächenstruktur oder Materialien des Objekts und auch seiner Verzierung.
    Voraussetzung für den Schutz eines Designs ist jedoch, dass die Erscheinungsform neu ist und sich vom bekannten Formenschatz abhebt, also eine Eigenart besitzt. Neu ist das Design, wenn vorher kein identisches Design veröffentlicht worden ist. Eine eigene Vorveröffentlichung der Anmeldung ist nebensächlich, wenn diese nicht älter als 12 Monate ist (Neuheitsschonfrist). Eine Eigenart liegt wiederum vor, wenn sich der Gesamteindruck eines Designs, von dem eines anderen Designs unterscheidet.
  2. Was ist der Vorteil eines eingetragenen Designs?
    Ein eingetragenes Design gewährt Ihnen als Inhaber das ausschließliche Recht, das Design zu nutzen und es gegen Nachahmung oder Verletzung durch Dritte zu verteidigen. Das Design eines Produktes ist oft ein entscheidender Faktor für dessen Erfolg. Je ansprechender ein Gegenstand aussieht und mehr Kunden darauf aufmerksam werden, umso mehr Umsatz wird generiert.
    Ein gutes Design ist jedoch nicht preiswert. Es erfordert mehr Zeit, Geld und Ressourcen, um ein Produkt zu entwickeln, das sowohl funktional als auch optisch ansprechend ist. Obwohl Designerprodukte höhere Preise rechtfertigen können, müssen sie auch mit der Konkurrenz von billigen Nachahmungen kämpfen.
    Das eingetragene Design ist ein wirksames Mittel, um sich gegen unerlaubte Nachahmung der eigenen Designprodukte zu wehren. Wer ein eingetragenes Design besitzt, hat das alleinige Recht, die Gestaltung zu verwenden oder zu verwerten. Dieses Recht dient dazu, Nachahmer und Konkurrenten abzumahnen oder zu verklagen, wenn sie das Design ohne Erlaubnis verwenden oder nachbilden.
    Denn durch die Eintragung erhält der Rechteinhaber eine Vermutungswirkung, die ihm im Streitfall hilft. Das heißt, das Gericht geht davon aus, dass das Design gültig ist, wenn es neu und eigenartig ist. Der Gegner muss dann das Gegenteil beweisen, indem er ältere Designs zeigt, die ähnlich sind. Wenn er das nicht schafft, darf er das Design nicht weiterverwenden.
  3. Häufige Fragen
    1. Wie lange ist das Design geschützt?
      Wenn Sie die Bekanntmachung für Ihr eingetragenes Design nicht aufschieben, ist es zunächst für fünf Jahre geschützt. Dieser Schutz für Ihr Design kann maximal vier­mal bis zur Höchstdauer von 25 Jahren verlängert werden.
    2. Besteht auch ein Schutz, wenn das Design nicht eingetragen ist?
      Ein Schutz für Ihr Design kann auch entstehen, wenn es nicht angemeldet wird. Dann greift die Regelung des nicht eingetragenen Designs und der Schutz tritt durch die Veröffentlichung ein. Dies kann durch ein konkretes Produkt, eine Ausstellung oder eine Veröffentlichung in der Werbung erfolgen. Der Schutz für dieses nicht ein­getragene Design ist allerdings eingeschränkt, da nur vor vorsätzlichen Nachahmungen geschützt wird und der Schutz anders als beim eingetragenen Design auf nur drei Jahre beschränkt ist.
    3. Welchen Vorteil hat ein EU-Design?
      • EU-Designs unterliegen einem einzigen Rechtssystem, das einen starken und einheitlichen Schutz in der gesamten EU gewährt.
      • Die Anmeldung eines EU-Designs ist einfach. Sie müssen nur eine Anmeldung in einer Sprache einreichen und eine Akte verwalten.
      • Sie können eine Sammelanmeldung zur Eintragung von mehreren Designs einreichen (d. h. eine einzelne Anmeldung kann mehrere Designs umfassen, beispielsweise Variationen des gleichen Designs).
    4. Designschutz und künstliche Intelligenz (KI)?
      Ist ein Design durch den Einsatz einer KI erzeugt worden, so kann dieses trotzdem als Designrecht geschützt werden. Anders als im Patentrecht oder im Urheberrecht, in denen der Erfinder bzw. der Urheber ein Mensch sein muss, gibt es im Designrecht keine solche Beschränkung
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Als Gründer haben Sie eine Vision für Ihr Produkt, die Sie mit Leidenschaft verfolgen. Doch wie können Sie sicherstellen, dass Ihr Produkt sowohl den rechtlichen Anforderungen als auch den Bedürfnissen Ihrer potenziellen Kunden entspricht? Hier sind einige Tipps, wie Sie Ihre Produkte richtig machen:

  1. Prüfen und validieren Sie Ihre Idee.
    Bevor Sie viel Zeit und Geld in die Entwicklung des Produkts investieren, sollten Sie zunächst herausfinden, ob es einen Markt für Ihr Produkt gibt. Dazu geeignet sind beispielsweise Umfragen, Interviews oder Prototypen. So erhalten Sie ein Feedback von Ihrer Zielgruppe, können Ihre Annahmen überprüfen und Ihr Produkt falls notwendig anpassen.
    Dabei ist es hilfreich, Ihr Alleinstellungsmerkmal zu definieren. Dieses dient dazu, Sie von anderen Anbietern abzuheben und Ihre Kunden zu überzeugen. Folgende Fragen sollten Sie beantworten und klar kommunizieren: Was macht Ihr Produkt einzigartig und besser als das der Konkurrenz? Was ist der Nutzen, den Sie Kunden bieten?
  2. Erkundigen Sie sich, ob für Ihr Produkt behördliche Zulassungsverfahren notwendig sind.
    Bevor Sie Ihre Produkte auf den Markt bringen, sind unter Umständen bestimmte Zulassungsverfahren notwendig. Hier ist es ratsam, dass Sie sich rechtzeitig informieren, da behördliche Zulassungsverfahren mit einem zeitlichen Aufwand und Kosten verbunden sind.
    Die Art der Zulassungsverfahren für Produkte richtet sich u.a. danach, welche Art von Produkten betroffen ist, welche Anforderungen erfüllt werden müssen und welche Märkte erreicht werden sollen.
  3. Erkundigen Sie sich, welche Kennzeichnungen der Produkte notwendig sind.
    Die Produktkennzeichnung ist ein wichtiger Aspekt für Gründer, die Waren oder Dienstleistungen anbieten wollen. Zum einen dient die Produktkennzeichnung dazu, den Kunden über die Eigenschaften, die Herkunft, die Qualität und die Sicherheit des Produkts zu informieren. Zum anderen kann die Produktkennzeichnung rechtlichen Anforderungen unterworfen sein. Je nach Branche und Zielmarkt werden diese rechtlichen Anforderungen variieren.

    1. Welche Produkt-kennzeichnungen können für Sie relevant werden?
      • Herstellerangaben
        Die Angabe des Namens und der Anschrift des Herstellers oder des Vertreibers
      • Merkmale
        Die Angabe der wesentlichen Merkmale des Produkts, wie zum Beispiel die Inhaltsstoffe, die Nährwerte, die Gebrauchsanweisung oder die Haltbarkeit
      • Warnhinweise
        Die Angabe von Warnhinweisen oder Risiken, die mit dem Produkt verbunden sind, wie zum Beispiel Allergene, Alters-beschränkungen oder Gefahrensymbole
      • Zertifikate und Standards
        Die Angabe von Zertifikaten oder Siegeln, die die Einhaltung von Qualitätsstandards oder Umweltkriterien belegen, wie zum Beispiel das CE-Zeichen, das Bio-Siegel oder das Fairtrade-Logo.
      • Kommerzielle Angaben
        Die Angabe von Preisen, Steuern oder Rabatten, die für den Kunden relevant sind
    2. Wie muss die Produktkennzeichnung an Produkten angebracht werden?
      Die Produktkennzeichnung muss klar, verständlich und wahrheitsgemäß sein. Es gilt der Grundsatz, dass Produktangaben den Kunden nicht irreführen oder täuschen dürfen. Zu beachten ist, dass je nach Land und Region auch unterschiedliche Anforderungen an die Kennzeichnung zu stellen sind.
    3. Was passiert, wenn Sie keine korrekten Produkt-kennzeichnungen verwenden?
      Sollten Produkt-kennzeichnungen nicht den geltenden rechtlichen Anforderungen entsprechen, laufen Sie in das Risiko, dass Behörden Bußgelder verhängen, Wettbewerber Sie abmahnen oder Sie Ihre Produkte zurückrufen müssen. Um diese Risiken zu um­gehen, sollten Sie sich als Gründer daher vorab informieren, welche Anforderungen für Ihre Produkte gelten.

Verträge sind wichtig im Geschäftsleben. Wir geben Ihnen einen ersten Überblick über wichtige Vertragsarten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des geistigen Eigentums (Intellectual Property, IP). Außerdem erklären wir Ihnen die Bestandteile dieser Verträge.

  1. Welche IP-Vertragsarten gibt es?
    Je nach Zielrichtung und Vertragsgegenstand werden Ihnen unterschiedliche Vertragsarten begegnen. Diese Verträge tragen zum IP-Schutz bei, indem sie klare Regeln für die Nutzung von Schutzrechten festlegen. Zu diesem Bereich zählen zum Beispiel die nachfolgen Vertragsarten:

    • Lizenzverträge: Ein Lizenzvertrag ist ein Vertrag, bei dem der Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts (z.B. Patent, Marke, Design) einem Anderen das Recht einräumt, das Schut­zrecht in einem abge­stimmten Umfang und in einem bestimmten Gebiet zu nutzen. Der Lizenzgeber erhält dafür in der Regel eine Lizenzgebühr vom Lizenznehmer.
    • Know-how-Verträge: Ein Know-how-Vertrag ist ein Vertrag, bei dem ein Vertragspartner sein technisches oder betriebliches Wissen (Know-how) einem anderen Vertragspartner zugänglich macht. Der Know-how-Geber erhält dafür in der Regel eine Vergütung vom Know-how-Nehmer. Die genaue Beschreibung des Know-hows stellt hierbei eine besondere Herausforderung dar: Eine zu detaillierte Offenlegung vor der "Übergabe" würde den Vertrag überflüssig machen. Des Weiteren sind der Zugang zum Know-how, die weitere Geheimhaltung sowie eventuelle Weiterentwicklung des Know-hows zu regeln.
    • NDA: Ein Geheimhaltungsvertrag bzw. eine Geheimhaltungsvereinbarung, auch Non-Disclosure Agreement (NDA) genannt, ist ein Vertrag zwischen zwei oder mehr Parteien. Dieser Vertrag stellt sicher, dass Informationen vertraulich behandelt werden. Im NDA steht genau, welche Informationen geheim sind, wie man sie nutzen darf und welche Strafen drohen, wenn die Vereinbarung nicht eingehalten wird. Dieser Vertrag kommt beispielsweise zum Einsatz, wenn ein Unternehmen mit einem möglichen Partner, Hersteller, Lieferanten oder Kunden verhandelt. Auch Forscher können ein NDA nutzen, um ihre Erfindung vor der Patentierung geheim zu halten. Manchmal sind solche Geheimhaltungs-vereinbarungen auch in anderen Verträgen, wie zum Beispiel Know-how-Verträgen, enthalten.
    • Forschungs- und Entwicklungsverträge: Ein Forschungs- und Entwicklungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Parteien. In diesem Vertrag sagen Sie zu, gemein­same Projekte zur Forschung und Entwicklung durchzuführen oder zu finanzieren. Der Vertrag regelt, wer welche Rechte und Aufgaben in Bezug auf Ergebnisse und neue Schutzrechte hat. Die Aufteilung der Ergebnisse (Wer hat welche Rechte? Wer darf was in welchem Umfang nutzen? Wer übernimmt welche Kosten?) kann vielfältig sein. Dies reicht von gemeinsamer Entwicklung und späterer Verwertung bis zu Vereinbarungen, bei denen eine Partei etwas entwickelt und die andere das Ergebnis in ein Produkt umsetzen und vermarkten darf. Dabei sind zahlreiche Aufteilungen möglich bzw. denkbar.
    • Koexistenz-vereinbarung: Eine Koexistenzvereinbarung ist ein Vertrag zwischen zwei oder mehr Parteien. In diesem Vertrag verpflichten sich diese, die Rechte an ihren jeweiligen Marken nicht zu verletzen oder zu beeinträchtigen. Der Zweck solcher Vereinbarungen besteht oft darin, Konflikte zwischen ähnlichen oder gleichen Marken zu verhindern oder beizulegen. Eine Koexistenzvereinbarung kann verschiedene Aspekte regeln, wie z.B. den geografischen Geltungsbereich einer Marke, die Benutzung der Marke in bestimmten Waren- und Dienstleistungsklassen, die Art und Weise der Kennzeichnung von Produkten oder die Verpflichtung zur Überwachung und Durchsetzung der Markenrechte.
  1. Welche Bestandteile hat ein Vertrag?
    Jede Vertragsform ist auf ihre eigene Weise besonders und hat bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen. Bevor Sie einen Vertrag aufsetzen oder unterschreiben, ist es wichtig, sich mit allen Beteiligten über die wesentlichen Punkte zu einigen.

    1. Was ist eine „Präambel“?
      In diesem Teil des Vertrags wird die Vorgeschichte festgehalten. Die Präambel gehört zwar nicht direkt zum Vertrag, ist aber wie ein Vorwort in einem Buch. Sie gibt Informationen über die Hintergründe, die Entstehung des Vertrags sowie über die Ziele und Absichten der Parteien. Im Falle einer Vertragslücke oder bei Vertragsstreitigkeiten kann auf diese Vorgeschichte zurückgegriffen werden, um eine interessengerechte Lösung zu finden. Die Präambel dient auch dazu, im Rahmen eines Unternehmenskaufs oder einer Beteiligung den jeweiligen Investor über den Hintergrund eines Vertrags zu informieren.
    2. Was sind die wesentliche Inhalte eines Vertrags?
      Zu den wesentlichen Bestandteilen gehört vor allem der Vertragsgegenstand, d.h. worum es in dem Vertrag geht. Je nach Art des Vertrags kann der Vertragsgegenstand zum Beispiel die Einräumung von Nutzungsrechten (wie in einem Lizenzvertrag), die Regelung einer gemeinsamen Entwicklung (wie in einem Forschungs- und Entwicklungsvertrag) oder die Übertragung von Schutzrechten (wie in einem Übertragungsvertrag) sein.
      Im Hauptteil des Vertrags werden, je nach Art des Vertrags, die Leistungen und Gegenleistungen der Vertragsparteien geregelt. In einem Lizenzvertrag bedeutet dies beispielsweise die Einräumung eines Nutzungsrechts durch den Lizenzgeber und die Festlegung sowie Zahlung der Lizenzgebühr durch den Lizenznehmer.
      Abschließend enthalten Verträge Regelungen zur Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten, zur Haftung und Gewährleistung, zur Vertraulichkeit sowie zum anwendbaren Recht.
  1. Wie wird ein Vertrag formuliert?
    Die vorgenannten Inhalte sollten möglichst klar und verständ­lich formuliert werden. Eine eindeutige und klare Sprache hilft, Missverständnisse und Streitigkeiten zu verhindern. Der sprachliche Spagat zwischen dem, was die Parteien wollen und wie dies möglichst eindeutig ausformuliert wird, damit ein entsprechender Vertrag später auch juristisch verwertbar ist, gehört dabei häufig zu den größten Herausforderungen.
  2. Nutzen Sie Musterverträge?
    Es kann hilfreich sein, Muster- oder Standardverträge als Anleitung bzw. Orientierungshilfe zu verwenden. Aber denken Sie daran, dass solche Muster keine Rechtsberatung ersetzen. Ohne den fachlichen Hintergrund und Erfahrungen im jeweiligen Vertragsfeld können Muster schnell dazu führen, dass dem Vertragspartner versehent­lich wirtschaftliche Vorteile eingeräumt werden, die später zu Problemen führen könnten. Gerne beraten wir Sie bei der Vertragsgestaltung.
    So können Sie sicherstellen, dass Ihr Vertrag keine unzulässigen Klauseln enthält.
  3. Was müssen Sie nach Vertragsabschluss tun?
    Nachdem Sie einen Vertrag abgeschlossen haben, sollten Sie das zugehörige Dokument sicher aufbewahren. Das klingt zunächst trivial, doch erleben wir in der Praxis immer wieder, dass der Zugriff auf Vertragsunterlagen mangels geordneter Ablage schwierig ist. Ein weiterer wichtiger Schritt ist es, einen Fahr­plan für die Umsetzung zu erstellen und die Abläufe in die betriebliche Praxis zu integrieren.
    Außerdem sollten Sie Ihre Verträge regelmäßig überprüfen (Review) und aktual­isieren, falls sich die Rahmenbedingungen ändern. Das kann beispielsweise durch Kündigung nicht mehr benötigter Vertragsbeziehungen, Nachverhandlungen oder die Ausübung bestimmter Rechte wie etwa Preisanpassungsklauseln geschehen.
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Was ist nötig?
Abwägung Sicherheit / Risiko

Um kleine und mittelständische Unternehmen bei ihren Tätigkeiten zu unterstützen, gibt es folgende Fördermöglichkeiten, die unabhängig von Branche und Ausrichtung des Unternehmens genutzt werden können:

  1. KMU-Fonds des EUIPO (European Intellectual Property Office)

    Dieser Fonds des EUIPO ist ein Finanzhilfeprogramm, das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der Europäischen Union helfen soll, ihre Rechte des geistigen Eigentums zu schützen. In Anspruch nehmen können dies KMU mit Sitz in der Europäischen Union. Zu beachten ist, dass die Mittel begrenzt sind und in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben werden. Der Fonds für 2023 wurde am 8. Dezember 2023 geschlossen und war mit ca. 33.000 Anträgen ein gern genutztes Programm. Der Fonds für 2024 ist ab dem 22. Januar 2024 gestartet.

    Höchstbeträge, die aus dem Fonds gewährt werden können, sind:

    • EUR 1.350,00 für Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem IP Scan
    • EUR 1.000,00 für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Marken und Geschmacksmustern
    • EUR 3.500,00 für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Patenten
    • EUR 1.500,00 für den Online-Antrag auf gemeinschaftlichen Sortenschutz
  2. Förderung WIPANO des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

    Diese Patentförderung steht Unternehmen und Forschungseinrichtungen zur Verfügung, um die Finanzierung von Kosten und Gebühren für Anmeldeverfahren wie die Patentanmeldung und den Patentanwalt zu unterstützen. Voraussetzung für Antragsteller aus der Privatwirtschaft ist die Gründung des Gewerbes und der Betrieb des Haupterwerbs in Deutschland. Vorgesehen ist diese Förderung ausschließlich für KMU. Zudem darf das Vorhaben noch nicht begonnen haben und keine Patent- oder Gebrauchsmuster-anmeldung aus den letzten fünf Jahren vor Antragstellung vorliegen.

    Das Programm hat drei Themenschwerpunkte:

    • Untersuchung der Aussicht auf Erteilung eines Patents
    • Analyse der Wirtschaftlichkeit
    • Beratung und Unterstützung bei der Schutzrechtsanmeldung und der Entwicklung einer Schutzrechtsstrategie

    Das Förderprogramm unterscheidet fünf Leistungspakete (LP):

    • Paket 1: Beratung und Detailprüfung Neuheit, max. Fördersumme EUR 800,00
    • Paket 2: Detailprüfung wirtschaftliche Verwertung, max. Fördersumme EUR 800,00
    • Paket 3: Beratung und Koordinierung zur Patentanmeldung, max. Fördersumme EUR 1.000,00
    • Paket 4: Patentanmeldung, max. Fördersumme EUR 10.000,00
    • Paket 5: Maßnahmen zur Verwertung des Patents, max. Fördersumme EUR 4.000,00

    Die Obergrenze der förderfähigen Leistungen beträgt EUR 33.150,00. Davon werden maximal 50% gefördert, d.h. EUR 16.575,00 mit einer Maximalförderdauer von 24 Monaten.

    Je nach Branche / Ausrichtung des Unternehmens gibt es noch eine Vielzahl weiterer Fördermöglichkeiten, die im Einzelfall betrachtet werden sollten. Gerne stehen wir dazu als Partner an Ihrer Seite!

Sie sind gerade in der Gründungsphase und fragen sich, wann der beste Zeitpunkt ist, ihre Idee schützen zu lassen? Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Budget, den Investitionen, der Dauer des Produktentwicklungs-prozesses, dem Produktionsbeginn und hierfür z.B. mit Zulieferern zu klärenden Themen, dem Zeitpunkt des Markteintritts und dem Wert der Geschäftsidee.

Am Beispiel einer Markenanmeldung veranschaulicht, sind hier einige Punkte, die Sie bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen sollten:

  • Das Budget: Durch eine Markenanmeldung entstehen zunächst Kosten, sowohl für die Amtsgebühren als auch für Ihren Anwalt. Die günstigste Variante ist eine Markenanmeldung nur für Deutschland. Eine EU-Markenanmeldung bietet einen größeren Schutzbereich, ist aber dementsprechend teurer. Die Wahl des Schutzumfangs hängt davon ab, in welchem Raum Sie wirtschaftlich tätig werden wollen.
  • Die Investitionen: Wenn Sie vorhaben, in Materialien, Produkte oder Werbung zu investieren, die Ihre Marke zeigen, sollten Sie die Marke vorher schützen lassen. Sofern Sie nämlich eine Marke verwenden, die bereits von einem anderen Unternehmen geschützt ist, können Sie abgemahnt oder verklagt werden. Besonders teuer kann es dann werden, wenn Sie Ihren Lagerbestand an Materialien und Produkten wegen Markenverletzung vernichten müssen. Auch droht der Rückruf von Produkten aus dem Markt. Letztlich wird dann auch eine neue Marke aufgebaut und in den Markt eingeführt werden, was rechtlich gesehen den Markenprozess von vorne startet und aus Kundensicht zumindest zu Fragen führt, die keiner gern beantwortet.
  • Die Zeit: Eine Markenanmeldung dauert in der Regel mehrere Monate, bis sie vom Markenamt geprüft und eingetragen wird. Wenn Sie also Ihre Marke schnell schützen wollen, sollten Sie diesen Vorgang möglichst früh starten.
  • Der Wert der Geschäftsidee: Eine Marke ist nicht nur ein Name oder ein Logo, sondern auch ein Symbol für die Qualität, das Image und die Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens. Wenn Sie also eine innovative oder einzigartige Geschäftsidee haben, die sich von der Konkurrenz abhebt, sollten Sie diese durch eine Marke flankieren, um sich einen zusätzlichen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen und um Ihre Kunden zu binden.

Internationalisierung: Nach der Anmeldung ist vor der Anmeldung

Mit einer Markenanmeldung haben Sie den ersten Schritt zum Schutz Ihrer Unternehmensmarke getan. Wenn Sie planen Ihre Produkte und Dienstleistungen auch international anzubieten, ist es aus markenstrategischer Sicht ratsam, für diejenigen Staaten, die für Sie eine wirtschaftliche Bedeutung haben, frühzeitig Markenanmeldungen zu tätigen.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten der Planung der Zeitschiene für die Internationalisierung von Marken.

  1. Wie Sie die Zeitschiene planen und warum es sich lohnt, die Internationalisierung von Marken frühzeitig vorzunehmen

    Im Rahmen der Internationalisierung von Marken ist Zeit der bestimmende Faktor. Unterschätzen Sie nicht, wie viel Zeit für (a) die Planung der Markenstrategie, (b) die Vorbereitung der Markenanmeldungen und (c) die Durchführung der Markeneintragungsverfahren bei den Markenämtern benötigt wird.

    Die Zeitplanung dient dazu, dass Sie zu Ihrem geplanten Markteintritt bereits über eingetragene Marken verfügen. Anderenfalls laufen Sie in das Risiko, dass Sie in einem bestimmten Land die Marken nicht verwenden können oder Sie den Markenschutz erst erhalten, wenn die Produkte bereits auf dem Markt sind.

    1. Planung der Markenstrategie

      Setzen Sie für diese Planung maximal sechs Monate an, sofern Sie die nachfolgenden Überlegungen nicht bereits im Rahmen Ihrer Erstanmeldung getätigt haben.

      Warum sechs Monate? Die Sicherung eines frühen Zeitrangs ist für die Planung von Markenanmeldungen wichtig. Als Markenanmelder haben Sie das Recht, innerhalb von sechs Monaten nach dem Anmeldetag Ihrer ersten Marke diese gleichlautende Marke auch im Ausland anzumelden und dabei den Zeitrang (die Priorität) Ihrer Erstanmeldung in Anspruch zu nehmen. D.h., im Ergebnis erhalten Ihre weiteren Nachanmeldungen in diesem Sechsmonatszeitraum die gleiche Prorität zugesprochen wie Ihre Erstanmeldung.

      Legen Sie im ersten Schritt fest, welche Länder für Sie wirtschaftlich relevant sind.
      Für diese Länder sollte jeweils abgeklärt werden, ob Ihr gewählter Begriff die Schutzvoraussetzungen für eine Marke erfüllt. Wichtig ist, dass jedes Markenamt beispielsweise aufgrund von sprachlichen Bedeutungen die Eintragungsfähigkeit eines Begriffes anders beurteilt.

      Weiterhin ist abzuklären, ob ältere Drittrechte bestehen, die Ihrer Marke gefährlich werden können. Sollten in einem Land bereits ältere, identische oder ähnliche Marken von anderen Unternehmen existieren, besteht die Gefahr, dass Sie diese Marken verletzen und dafür in Anspruch genommen werden.

    2. Vorbereitung der Markenanmeldungen

      Ein weiterer Schritt für den Sie ausreichend Zeit einplanen sollten, ist die Vorbereitung der Markenanmeldungen.
      Hierbei ist das Ausfüllen und Einreichen des Markenanmeldungs-formulars beim Markenamt mit geringem Zeitaufwand erledigt und daher nicht der zeitkritische Punkt.
      Zeitintensiv ist meist eher das Beschaffen von zusätzlichen Unterlagen, wie Heimatbescheinigungen über die Basismarke oder Vollmachten. Beispielsweise werden in arabischen Ländern Vollmachten in einer notariell beglaubigten und legalisierten Form oder mit einer Apostille versehen benötigt. Da die Dokumente im Rahmen der Legalisierung den Weg über Behörden und Konsulate oder Botschaften gehen, können hier mehrere Wochen verstreichen.
      Wenn Sie im EU-Ausland Markenschutz erlangen wollen, raten wir dazu, einen ausreichenden Zeitpuffer in Ihre Planung aufzunehmen, um den speziellen Anforderungen der Markenämter für die Dokumentenbeschaffung nachzukommen.

    3. Durchführung der Markenprüfungs- und -eintragungsverfahren

      Sind die Markenanmeldungen auf den Weg gebracht, werden im nächsten Schritt die nationalen Ämter die Anmeldungen prüfen. Die Prüfungsverfahren bei den Markenämtern nehmen mehrere Monate in Anspruch. Nicht selten dauert es bis zum Abschluss des Gesamtprozesses 12 bis 18 Monate.
      Die Markenämter prüfen die Schutzvoraussetzungen einer Marke. Bevor die Marke eingetragen wird, kann es im Rahmen des Prüfungsverfahrens erforderlich werden, amtliche Beanstandungen auszuräumen.

      Die Beanstandungen sind sehr unterschiedlich. Hier stellen wir Ihnen nur eine Auswahl dar:
      Häufig beanstanden die Markenämter die Wahl der Begriffe in den Verzeichnissen der Waren und Dienstleistungen. Insbesondere dann, wenn die Verzeichnisse der Basismarke eingereicht werden müssen, um den Prioritätsanspruch (s.o.) geltend zu machen, passiert es, dass ein nationales Markenamt zusätzliche Anforderungen an die Begriffswahl stellt.

      Einige Markenämter fordern die Klarstellung der Rechtsform der ausländischen Gesellschaft des Anmelders.

      Schließlich werden einige nationale Markenämter, insbesondere im asiatischen Raum, prüfen, ob dort bereits identische oder ähnliche Marken im Register stehen. Für diesen Fall kann die neue Marke nur dann eingetragen werden, wenn die Verwechslungsgefahr mit diesen älteren Rechten beseitigt wird. Hierzu steht Ihnen eine Auswahl an verschiedenen Maßnahmen zur Verfügung, wie die Erteilung von Zustimmungs-erklärungen durch den Inhaber der älteren Marke, der Abschluss einer sog. Koexistenzvereinbarung, oder die Einreichung von Löschungsanträgen gegen die älteren Marken.

  2. Fazit

    Zusammengefasst ist die Wahl der Strategie für Anmeldeprozesse von Marken und anderen Schutzrechten, für die Internationalisierung Ihrer Schutzrechte und die Planung der Zeitschiene hierfür ein entscheidender Baustein für Ihre Unternehmensentwicklung. Wir erarbeiten mit Ihnen die für Sie passende Strategie zum Aufbau Ihres Schutzrechtsportfolios.

Aus der Benutzung von Schutzrechten resultieren Risiken. Bevor wir im nächsten Reiter die Risiken aufzeigen, die mit der Verwendung von Schutzrechten verbunden sind, zeigen wir Ihnen am Beispiel von Marken auf, wie Sie Risiken mit Hilfe von Markenrecherchen und Markenüberwachungen vorab abklären, mit Risiken umgehen und diese rechtzeitig erkennen.

Warum ist eine Markenrecherche sinnvoll, wie wird sie durchgeführt und welche Arten von Recherchen gibt es?

Sie denken darüber nach, eine Marke anzumelden, sind sich dabei aber nicht sicher, ob bereits ähnliche oder sogar identische Marken bei den Markenämtern registriert sind? Dann empfehlen wir Ihnen, eine Markenrecherche durchführen, um bereits vor der Markenanmeldung ein mögliches Konfliktpotenzial mit älteren Markeninhabern aufzuzeigen und eine Einschätzung abzugeben.

  1. Was versteht man unter einer Markenrecherche?

    Eine Markenrecherche ist eine gezielte Suche nach bereits angemeldeten bzw. eingetragenen Marken im Markenregister. Mithilfe der Markenrecherche werden Marken aufgezeigt, die der Anmeldung der Marke aufgrund eines ähnlichen oder identischen Waren- und Dienstleistungs-verzeichnisses und / oder einer Zeichenähnlichkeit in bildlicher, klanglicher oder begrifflicher Weise entgegenstehen könnten. Ist dies der Fall, liegt eine Verwechselungsgefahr vor. Dadurch besteht das Risiko, dass Inhaber der älteren Markenrechte gegen Ihre Markenanmeldung vorgehen. Bitte beachten Sie, dass das Markenamt bei der Anmeldung Ihrer Marke nicht prüft, ob bereits ähnliche oder identische Marken eingetragen sind. Dies kann nur durch eine Markenrecherche herausgefunden werden.

  2. Welche Erkenntnisse erlange ich durch eine durchgeführte Markenrecherche?

    Durch die Markenrecherche soll das Risiko aufgezeigt werden, ob mit der geplanten Markenanmeldung Rechte von älteren, bestehenden Marken oder Unternehmenszeichen verletzt werden.

    Aufgrund dessen empfehlen wir eine Markenrecherche vor der Anmeldung der Marke durchzuführen, um vorab ein mögliches Konfliktpotenzial mit älteren Markenrechten ausfindig zu machen und dadurch zeit- und kostenintensive Streitverfahren zu vermeiden.

  3. Welchen Arten von Markenrecherchen gibt es?

    Bei der Durchführung der Markenrecherche gibt es verschiedene Arten:

    1. Mit Hilfe der Identitätsrecherche wird geprüft, ob bereits Marken in identischer Form für identische Waren und / oder Dienstleistungen von Dritten angemeldet bzw. eingetragen wurden. Die Identitätsrecherche erfasst nur genau gleiche Marken, d.h. Marken deren Zeichenreihenfolge mit der geplanten Marke übereinstimmen. Dabei werden auch kleine Abweichungen, wie Groß- und Kleinschreibung, sowie Leerzeichen o.ä. erfasst.
    2. Im Gegensatz dazu werden bei der Ähnlichkeitsrecherche auch Marken erfasst, die im Hinblick auf das Schriftbild, die grafische Gestaltung, den Wortlaut oder das Waren- und Dienstleistungs-verzeichnis Ihrer geplanten Marke ähnlich sind. Die Ähnlichkeitsrecherche ist somit deutlich komplexer und umfangreicher als die Identitätsrecherche. Mit Hilfe der Ähnlichkeitsrecherche werden somit deutlich mehr potenzielle Konfliktrisiken vorab aufgezeigt als bei einer Identitätsrecherche.
    3. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, eine Firmennamenrecherche durchzuführen. Eine solche Recherche wird empfohlen, wenn die Marke auch als Unternehmensname genutzt werden soll. Im Übrigen gibt es weitere Arten von Recherchen, wie zum Beispiel die Domain-, Bildmarken- oder auch Designrecherchen.
  4. Wie kann man sich die Durchführung der Recherche vorstellen und mit was für Kosten ist zu rechnen?

    Die Recherche kann für diejenige Länder durchgeführt werden, für die die Benutzung bzw. die Anmeldung der Marke angestrebt wird. Die Recherche kann zum Beispiel auf das deutsche Markenregister begrenzt werden oder die DACH-Region und / oder die europäischen Marken umfassen. Zudem besteht die Möglichkeit, den Fokus der Recherche auf verschiedene Regionen oder auch speziell auf einzelne Länder, in denen die Markenanmeldung vorgesehen ist, zu legen. Nach Durchführung der Recherche werten wir im Anschluss die Treffer hinsichtlich eines möglichen Konfliktpotenzials aus und erstellen Ihnen einen Recherchebericht mit allen relevanten Informationen. Die Höhe der Kosten für die Durchführung der Recherche und Auswertung der Treffer hängt von der Art der Recherche, vom Umfang der zu prüfenden Länder und der Anzahl der zu prüfenden Waren- und Dienstleistungsklassen ab.

  5. Beispiele

    Nachfolgend zeigen wir Ihnen einige Beispiele, die von den Gerichten als identisch bzw. nicht identisch oder ähnlich bzw. unähnlich eingestuft wurden (Quelle: EUIPO Guidelines (europa.eu)):

    1. Wortmarken vs. Wortmarke

      (1) Identische Wortmarken

      Älteres Zeichen Marken-anmeldung Nummer der Rechts-sache
      BLUE MOON Blue Moon 27/01/2011, R 835/2010-1
      GLOBAL CAMPUS Global Campus 23/01/2009, R 719/2008-2

      (2) Nicht identische Wortmarken

      Älteres Zeichen Marken-anmeldung Nummer der Rechts-sache
      She, SHE S-HE 23/09/2009, T391/06, EU:T:2009:348

      (3) Ähnliche Wortmarken

      Älteres Zeichen Marken-anmeldung Nr. der Rechts-sache (Grad der Ähnlichkeit)
      ARTEX ALREX 17/11/2005, T-154/03, EU:T:2005:401 (sehr hoch)
      MARILA MARILAN 27/01/2011, R 799/2010-1 (hoch)
      EPILEX E-PLEX 24/05/2011, T-161/10, EU:T:2011:244 (mittel)

      (4) Unähnliche Wortmarken

      Älteres Zeichen Marken-anmeldung Nummer der Rechts-sache
      CAPOL ARCOL 25/03/2009, T-402/07, EU:T:2009:85;
      04/03/2010, C-193/09 P, EU:C:2010:121
    2. Bildmarke vs. Bildmarke

      (1) Identische Bildmarken

      Älteres Zeichen Marken-anmeldung Fall
      28/02/2013, B 2 031 741

      (2) Nicht identische Bildmarken

      Älteres Zeichen Marken-anmeldung Fall
      31/03/2011, R 1440/2010-1
      12/04/2013, 7078 C

      (3) Ähnliche Bildmarken

      Älteres Zeichen Marken-anmeldung Nr. der Rechts-sache (Grad der Ähnlichkeit)
      03/09/2007, R 1454/20054; bestätigt durch 18/06/2009, T418/07, EU:T:2009:208 (mittel)
      16/01/2014, T383/12, EU:T:2014:12 (hoch)

      (4) Unähnliche Bildmarken

      Älteres Zeichen Marken-anmeldung Nummer der Rechts-sache
      11/05/2005,
      T-390/03, EU:T:2005:170
      23/01/2008,
      T-106/06, EU:T:2008:14
  6. Markenkollision

    Nach der Anmeldung oder der Eintragung Ihrer Marke ist die Einrichtung einer Markenkollisions-überwachung sinnvoll.

    Der Vorteil dieser Überwachung ist, dass ähnliche / identische Markenanmeldungen frühzeitig erkannt werden. Sofern solche Treffer ausfindig gemacht sind, kann im nächsten Schritt die aufgefundene Marke mit Hilfe eines Widerspruchs aus den Markenregistern entfernt werden. Ein solches frühzeitiges Widerspruchsverfahren beim Markenamt ist oftmals kostengünstiger als die Führung eines Löschungsverfahrens nach erfolgter Eintragung einer Marke. Sind Drittmarken nämlich eingetragen, kann ein höherer Aufwand in Form von Löschungsverfahren entstehen, um solche Marken aus den Markenregistern löschen zu lassen.

    Denn die Ämter prüfen während des Anmeldeverfahren nur, ob absolute Schutzrechte entgegenstehen. Nicht aber, ob die Markenanmeldung gegen ältere Markenrechte verstößt.

    Wenn ein Dritter nach der Veröffentlichung der Markenanmeldung einen Widerspruch einlegt, prüft das Amt, ob eine Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Marken vorliegt. Ist dies der Fall, wird die Eintragung der Marke teilweise oder sogar vollständig untersagt.

  7. Fazit

    Um vor der Markenanmeldung ein mögliches Konfliktpotenzial mit älteren, bereits eingetragenen Marken ausfindig zu machen, ist es sinnvoll, eine Markenrecherche durchführen zu lassen. Gerne unterstützten wir Sie hierbei und beraten Sie, welche Rechercheart und welcher Umfang für Sie am sinnvollsten ist. Im Anschluss erhalten Sie einen Recherchebericht, mit allen relevanten Informationen und eine Einschätzung hinsichtlich des Risikos eines Konfliktes. Nach der Eintragung Ihrer Marke ist die Einrichtung einer Markenüberwachung empfehlenswert, um geeignete Maßnahmen zum Schutz Ihrer Marke umsetzen zu können. Vergleichbare Maßnahmen der Recherche und Überwachung sind für andere Schutzrechtsarten umsetzbar. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erarbeitung und Umsetzung der für Sie passenden Strategien.

Als Schutzrechtsinhaber haben Sie eine Reihe an Möglichkeiten, um Risiken im Rahmen der Schutzrechtsverwendung zu beherrschen, die eigenen IP-Rechte effektiv durchzusetzen und somit gegen Rechtsverletzungen durch Dritte vorzugehen.

Am Beispiel von Marken zeigen wir Ihnen die folgenden Aspekte auf, damit Sie die Risiken bei der Verwendung von Kennzeichen erkennen, die damit zusammenhängenden rechtlichen sowie wirtschaftlichen Folgen vermeiden, und Ihre Marken effektiv durchsetzen.
Die folgende Darstellung gilt sowohl für den Fall, dass Dritte Ihre Marken verwenden, also auch für den Fall, dass Sie Marken von Dritten verwenden.

  1. Welche negativen Folgen hat die Verwendung von Marken durch Dritte?

    Benutzt ein Dritter ohne die Zustimmung des Markeninhabers dessen Marke, kann dies zu negativen Folgen für den Markeninhaber führen.
    Zum einen blicken wir auf den Ruf einer Marke. Durch negative Assoziationen, Rechtsstreitigkeiten oder Markenpiraterie kann der Ruf Ihrer Marke beschädigt werden. Das kann dazu führen, dass Ihre Marke an Wert verliert.
    Zum anderen ist die wirtschaftliche Seite zu berücksichtigen. Wird Ihre Marke durch Dritte genutzt, führt das zu Umsatzeinbußen.

  2. Welche Möglichkeiten hat der Markeninhaber, um eigene Markenrechte zu verteidigen?

    Wird eine Marke verletzt, stehen dem Markeninhaber die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung.
    Je nach Fallkonstellation kann ein außergerichtliches oder ein gerichtliches Vorgehen notwendig werden.

    1. Außergerichtliches Vorgehen
      • Abmahnung

        Es besteht die Möglichkeit, an Dritte eine Abmahnung wegen Markenverletzung samt einer strafbewehrten Unterlassungs-erklärung zu richten.
        Damit verpflichtet sich der Verletzer, die Markenverletzung zu unterlassen.

        Das deutsche Recht sieht vor, dass Sie bei einer berechtigten Abmahnung die anwaltlichen Vertretungsposten und einen Schadensersatz (als Schaden, der Ihnen durch die Verletzungs-handlungen entstanden ist) von der Gegenseite erstattet bekommen. Die Höhe des Erstattungsbetrags richtet sich je nach Einzelfall.

        Bitte beachten Sie, dass die Erstattung der Kosten von der Kooperations-bereitschaft der Gegenseite abhängt oder ggf. mit Hilfe einer Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden kann.

      • Berechtigungsanfrage

        Sollte bei der Prüfung der Drittangebote nicht eindeutig hervorgehen, dass es sich um eine Rechtsverletzung handelt oder Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Dritte unter Umständen über eigene Schutzrechte verfügt, ist es sinnvoll eine sog. Berechtigungsanfrage als milderes Mittel zur Abmahnung zu stellen. Anderenfalls besteht das Risiko, wegen einer unberechtigten Abmahnung die damit verbundenen Kosten Gegenseite erstatten zu müssen.
        Durch die Benutzungsanfrage wird der Dritte aufgefordert, Stellung zu der vermuteten Rechtsverletzung zu nehmen.
        Kann der Dritte sein Recht auf Nutzung des Zeichens nicht belegen, erfolgt im nächsten Schritt eine Abmahnung samt Unterlassungs-erklärung (s.o.).

      • Anschreiben an Plattformbetreiber

        Für den Fall, dass eine unberechtigte Kennzeichen-verwendung im Internet stattfindet, bieten einige Plattformbetreiber eine Schlichtungsstelle an. Hier kann ein Hinweis an den Plattformbetreiber erfolgen mit dem Ziel, dass das entsprechende Angebot, welches Ihre Markenrechte verletzt, aus dem Internet entfern wird.

    2. Gerichtliches Vorgehen
      • Einstweilige Verfügung

        Sollte keine Verhandlungs-bereitschaft des Dritten für eine außergerichtliche Beilegung oder anderweitige Anhaltpunkte für ein dringendes Tätigwerden bestehen, kann ein einstweiliges Verfügungsverfahren bei Gericht notwendig werden. Dies ist sinnvoll, um den finanziellen Schaden schnellstmöglich zu begrenzen, die weitere unbefugte Verwendung der Marke im Eilverfahren gerichtlich zu untersagen und einen vorläufigen Rechtsschutz zu erlangen.

      • Markenverletzungs-klage

        Reagiert der Verletzer nicht auf die Abmahnung oder verletzt erneut die Markenrechte, kann beim zuständigen Zivilgericht eine Markenverletzungs-klage eingereicht werden.
        Der Markeninhaber kann vom Verletzer eine Unterlassung, Schadensersatz oder auch Auskunft fordern. Neben diesen Ansprüchen kann auch die Vernichtung oder der Rückruf der verletzenden Produkte gefordert werden. In der Praxis stehen hinter solchen Rückrufaktionen oft weitreichende wirtschaftliche Folgen. Zum einen entstehen Kosten für die Rücknahme, Vernichtung oder Umetikettierung der betroffenen Produkte. Zum anderen kann dies zu einem Verlust von Kundenvertrauen, Reputation und Marktanteilen führen. Daher sollte es eine klare Strategie für den Fall eines Produktrückrufs erarbeitet werden, die eine schnelle und transparente Kommunikation mit den beteiligten Parteien umfasst.

  3. Mit welchem Aufwand ist zu rechnen?

    Die Durchsetzung der Markenrechte erfordert einen zeitlichen und finanziellen Aufwand. Der Kostenaufwand hängt sehr stark davon ab, wie das konkrete rechtsverletzende Angebot ausgestaltet ist, in welchem Umfang Sie gegen solche Drittangebote vorgehen möchten und wie viele Drittangebote ausfindig gemacht werden.

  4. Fazit

    Zusammengefasst ist es ratsam, eine Schutzrechtsverletzung möglichst frühzeitig zu erkennen und zu beenden. Eine Einschätzung, welche der genannten Maßnahmen für Sie angemessen und zu empfehlen ist, beraten wir auf Ihren Fall zugeschnitten.