Was ist IP (Intellectual Property, geistiges Eigentum)?
Um was geht es beim geistigen Eigentum?
Welche Erscheinungsformen gibt es?
Ferner ist der Schutz durch ein Gebrauchsmuster üblicherweise innerhalb weniger Wochen erlangbar, wohingegen das Patentanmelde-verfahren sich bis zur Schutzgewährung mehrere Jahre hinzieht. Gebrauchsmuster sind gute Schutzvehikel für den Startsprint eines Produkts, wohingegen Patente den sich anschließenden Marathon absichern.
Ein Design kann sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergeben. Im Gegensatz zum Patent- oder Gebrauchsmusterschutz werden beim Design gerade nicht technische Funktionen von Erzeugnissen geschützt.
Die Schutzdauer für ein eingetragenes Design oder Geschmacksmuster ist in Deutschland auf maximal 25 Jahre begrenzt.
Warum ist es wichtig, sich um den Schutz von geistigem Eigentum zu kümmern?
Wie kann IP (Intellectual Property, geistiges Eigentum) geschützt werden?
Markenschutz
1. Was ist eine Marke und wann liegt eine schutzfähige Marke vor?
Die Hauptfunktion der Marke ist insbesondere die Herkunftsfunktion, d.h. die Marke muss Aufschluss über die Herkunft der Waren und Dienstleistungen und damit Aufschluss über die Zuordnung zu einem Unternehmen geben. Des Weiteren muss die Marke sinnlich wahrnehmbar sein. Dies kann unter anderem in Form eines grafischen Elements, d.h. als Wort, Buchstabenkombination, Logo, in Form eines Klanges oder eines Geruchs, sowie in weiteren Formen, erfolgen. Entscheidend dabei ist, ob die Marke unterscheidungsfähig ist und ihrer grundlegenden Funktion nachkommt.
2. Welche Voraussetzungen haben die einzelnen Markenformen für die Schutzfähigkeit?
- Wortmarken bestehen aus Buchstaben und / oder Zahlen ohne grafische Elemente. Beispiele hierfür sind: „IKEA“ oder „BMWi8“. Auch Werbeslogan oder Personennamen können die erforderliche Kennzeichnungskraft besitzen. Ein sehr bekanntes Beispiel hierfür ist der Werbeslogan von HARIBO: „HARIBO macht Kinder froh“.
- Bildmarken bestehen ausschließlich aus zweidimensionalen Gestaltungselementen ohne einen Wortbestandteil oder Ziffern. Bekannte Beispiele hierfür sind u.a. der angebissene Apfel von Apple oder die 4 Ringe der Automarke Audi.
- Ferner können auch Wort- / Bildmarken geschützt werden, die zum einen aus einem Wort, als auch einem Logo bestehen. Bekannte Beispiele hierfür sind die Sportmarken Nike oder auch Adidas:
- Zudem gibt es viele „neue“ Markenformen, wie z.B. Klangmarken, 3D-Marken, Positionsmarken, Hologrammmarken und viele weitere. Gerne unterstützten wir Sie bei der Wahl der für Sie passenden Markenform.
3. Wann ist eine Marke nicht schutzfähig?
- Fehlende Unterscheidungskraft
Ein absolutes Schutzhindernis liegt vor, wenn die Marke rein beschreibend ist und somit keine Unterscheidungskraft besitzt. Dies ist der Fall, wenn nur die Beschaffenheit oder die Bestimmtheit eines Produktes beschrieben wird und dadurch der Verkehr das Zeichen nicht als Hinweis auf die betriebliche Herkunft bestimmter Waren oder Dienstleistungen wahrnimmt. Ein Beispiel hierfür ist beispielsweise der Begriff „FLEXI“ als Bezugnahme auf „flexibel“. Um zu bestimmen, ob ein Zeichen rein beschreibend ist, ist der Gesamteindruck der Marke zu bewerten. Die Schutzfähigkeit eines rein beschreibenden Begriffes kann zum Beispiel durch graphische Elemente oder eine originelle Schreibweise hergestellt werden.
- Freihaltebedürfnis
Das absolute Schutzhindernis des Freihaltebedüfnisses liegt vor, wenn die Verwendung des Zeichens für den allgemeinen Geschäftsverkehr möglich bleiben muss, um Produkte beschreiben und bezeichnen zu können. Das öffentliche Interesse hat in diesem Fall gegenüber dem wirtschaftlichen Interesse eines Einzelnen Vorrang. Unter das Freihaltebedürfnis fallen auch Begriffe, die die Art, die Beschaffenheit (z.B. „weich“), oder auch die Menge (z.B. „klein“ oder „viel“) einer Ware oder einer Dienstleistung bezeichnen.
- Weitere absolute Schutzhindernisse
Von der Eintragung ausgeschlossen sind zudem Zeichen, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen (z.B. „Paki“, da es sich hierbei um eine rassistische Beleidigung in der englischen Sprache handelt), Flaggen oder Hoheitszeichen, amtliche Prüfzeichen oder auch Kennzeichen internationaler Organisationen.
- Ausnahme
Es gibt allerdings auch eine Ausnahme, nach der die Marke im Register trotz des Vorliegens eines absoluten Schutzhindernisses eingetragen wurde. Dies ist der Fall, wenn sich die Marke auf Grund der ständigen Benutzung für die angemeldete Waren und Dienstleistungen in den beteiligten Verkehrskreisen durchgesetzt und einen Bekanntheitsgrad erlangt hat. Ein Beispiel hierfür ist: „Milchschnitte“.
4. Sind auch geschäftliche Zeichen schutzfähig?
5. Weitere schutzfähig Angaben und Bestandteile
6. Fazit
Designschutz
1. Was ist ein Design?
2. Wie und wo kann man ein Design schützen?
3. Welche Voraussetzungen sind für die Einreichung einer Designanmeldung erforderlich?
- Es muss neu sein, das heißt, es darf vor dem Anmeldetag kein identisches oder ähnliches Design öffentlich zugänglich gemacht worden sein.
- Es muss eine Eigenart aufweisen, das heißt, es muss sich vom Gesamteindruck her von anderen bekannten Designs unterscheiden.
- Es muss sich auf ein Erzeugnis beziehen, das heißt, es muss die äußere Form- und Farbgestaltung eines industriell oder handwerklich hergestellten Gegenstandes oder einer Fläche darstellen.
- Die persönlichen Daten des Anmelders und gegebenenfalls des Vertreters.
- Die Bezeichnung des Erzeugnisses, zu dem das Design gehört.
- Die Darstellung des Designs in Form von Fotos oder Zeichnungen.
- Die Zahlung der Anmeldegebühr.
4. Worauf muss bei der Einreichung der Anmeldung geachtet werden?
Patentschutz
1. Was ist ein Patent?
2. Was ist vor einer Patentanmeldung zu tun?
3. Welche Lebensphasen durchläuft ein Patent?
- Anmeldung: Dies ist der erste Schritt, um ein Patent zu erhalten. Dabei wird beim zuständigen Patentamt ein Antrag auf Erteilung eines Patentes gestellt. Der Antrag enthält eine detaillierte Beschreibung der Erfindung, Zeichnungen sowie Ansprüche, die den Schutzumfang definieren. Die eingereichte Anmeldung bekommt einen Anmeldetag zugewiesen, der für die Berechnung der Laufzeit des Patents wichtig ist. Ferner grenzt der Anmeldetag die in der Anmeldung beschriebene Erfindung gegenüber dem ab, was es bereits zuvor gab (Stand der Technik).
- Prüfung: Das Patentamt prüft den Antrag formal und inhaltlich. Es wird überprüft, ob es sich um eine patentierbare Erfindung handelt. Es werden auch Recherchen nach ähnlichen Erfindungen durchgeführt.
- Internationalisierung: Innerhalb von 12 Monaten ab dem Anmeldetag kann der Anmelder in anderen Staaten Patentanmeldungen einreichen, ohne dass die Erstanmeldung diesen Nachanmeldungen als Stand der Technik entgegengehalten werden kann.
- Offenlegung: 18 Monate nach dem Anmeldetag wird die Patentanmeldung veröffentlicht. Dies bedeutet, dass die Erfindung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
- Erteilung: Wird die Patentanmeldung durch das Patentamt als patentwürdig eingestuft, erteilt es das Patent und veröffentlicht dieses im Patentblatt. Mit der Erteilung erhält der Patentinhaber ein ausschließliches Recht, anderen die Benutzung der Erfindung zu untersagen.
- Laufzeit: Das Patent hat eine begrenzte Laufzeit, die in der Regel 20 Jahre ab dem Anmeldetag beträgt. Während dieser Zeit muss der Patentinhaber jährlich bestimmte Gebühren entrichten, um das Patent aufrechtzuerhalten. Der Patentinhaber muss auch sicherstellen, dass die Erfindung aktiv genutzt wird, da ein Nichtgebrauch zu einem Verlust des Patents führen kann.
- Ablauf: Nach Ablauf der Laufzeit wird das Patent ungültig und die Erfindung wird ein Teil des öffentlichen Wissens. Andere können die Erfindung nun frei nutzen, ohne die Zustimmung des ehemaligen Patentinhabers einholen zu müssen.
4. Was ist zu berücksichtigen?
5. Fazit
Produktabsicherung
1. Was kann patentiert werden?
Im Vergleich zu weiteren Schutzrechten bietet das Patent einen starken Schutz vor Nachahmungen. Ein Patent ist jedoch mit vergleichsweise hohen Kosten verbunden und muss in einem sehr frühen Produktentwicklungs-stadium auf den Weg gebracht werden: Sobald die Erfindung veröffentlicht – beispielsweise auf einer Messe – oder ohne Vertraulichkeits-vereinbarung einem Kunden, Lieferanten oder Investor gezeigt wurde, ist der Weg zur Patentierung in der Regel verbaut.
2. Was kann mit Markenanmeldungen erreicht werden?
Zur Aufrechterhaltung des Schutzes muss die Marke regelmäßig (alle 10 Jahre) erneuert werden.